Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen uns (Logi-Cal bv, 3500 Hasselt, Spelvojestraat 6, bekannt unter der Unternehmensnummer 0649.860.309, www.heat-box.be und Derivate) und unseren Kunden, soweit nicht durch besondere Bedingungen oder gesonderte, schriftlich getroffene Vereinbarungen davon abgewichen wird und unbeschadet der Anwendung zwingender gesetzlicher Vorschriften. Der Kunde erkennt an, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben, indem er sich in die Heat-Box-Anwendung (im Folgenden „die Anwendung“) einloggt oder diese nutzt, auch wenn sie im Widerspruch zu eigenen allgemeinen oder besonderen Geschäftsbedingungen des Kunden stehen. Letztere Bedingungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Jegliche Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit der Benachrichtigung des Kunden in Kraft und gelten als akzeptiert, wenn sich ein Kunde erneut bei der Anwendung anmeldet oder diese weiterhin nutzt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind immer verfügbar und können auf unserer Website eingesehen werden.
Alle unsere Preislisten, Angebote und Vertragsvorschläge sind freibleibend, dienen nur der Information und sind für uns nicht bindend. Unsere Preislisten sind immer auf unserer Website verfügbar. Unsere Preislisten können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Jede Bestellung, Beauftragung oder Annahme unseres Angebots durch den Kunden ist für diesen bindend, uns aber erst nach schriftlicher Annahme. Eine Stornierung der Bestellung bedarf der Schriftform und ist nur mit unserer schriftlichen Bestätigung gültig.
Etwaige Lieferzeiten werden nur informationshalber angegeben und sind daher nicht verbindlich. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, berechtigt eine Verzögerung bei der Leistungserbringung nicht zu Vertragsstrafen, Schadensersatz oder Stornierung des Auftrags. Wir behalten uns das Recht vor, Teilleistungen zu erbringen. Die teilweise Ausführung eines Auftrages kann die Verweigerung der Zahlung für erbrachte Leistungen nicht rechtfertigen.
Soweit nicht anders vereinbart, gilt für die Nutzung der Applikation der in der aktuellen Preisliste angegebene Preis. Der Preis wird jährlich zum ersten Tag des Kalenderjahres um 1,9 % erhöht.
Die Bestellung oder Beauftragung wird zu den Preisen und Bedingungen gemäß unseren Preislisten oder dem vom Kunden akzeptierten Angebot berechnet. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich die von uns genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Kunde erkennt an, dass bei einer Nutzung der Anwendung für mehr als 12 Monate der geltende Preis automatisch um 1,9 % erhöht wird. Die Geltung des neuen Preises bedarf keiner Zustimmung des Kunden.
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum auf unser auf der Rechnung angegebenes Bankkonto zu zahlen. Bei vollständiger oder teilweiser Nichtzahlung zum Fälligkeitstermin werden von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe von 10 % pro Jahr berechnet. Darüber hinaus wird eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % des unbezahlten Rechnungsbetrages fällig, mindestens 40 EUR und höchstens 1.500 EUR, unbeschadet des Rechts, bei Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens eine höhere Entschädigung zu fordern. Die Nichtzahlung einer Rechnung am Fälligkeitstag macht alle anderen Forderungen gegen den Kunden von Rechts wegen sofort fällig und zahlbar.
Bei Nichtzahlung sind wir berechtigt, unsere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung aller ausstehenden Rechnungen einzustellen.
Kein Grund, beispielsweise Beschwerden bezüglich der Anwendung oder Anmerkungen zu einer Rechnung, kann dazu führen, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen aussetzen kann.
Jede Partei hat das Recht, den Vertrag mit dem Kunden jederzeit mit sofortiger Wirkung ohne vorherige gerichtliche Genehmigung oder Inverzugsetzung und ohne Zahlung einer Entschädigung in den folgenden Fällen aufzulösen: (i) wenn die andere Partei trotz schriftlicher Inverzugsetzung unter Einhaltung einer Frist von mindestens 7 Kalendertagen mit der (rechtzeitigen und ordnungsgemäßen) Erfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen in Verzug bleibt; (ii) bei Zahlungseinstellung oder (Antrag auf) Konkurs oder Reorganisation durch die andere Partei; (iii) bei Liquidation oder Einstellung des Geschäfts der anderen Partei; (iv) wenn (ein Teil) des Vermögens der anderen Partei beschlagnahmt wird; oder (v) wenn eine Partei begründeten Zweifel daran hat, dass die andere Partei ihre Verpflichtungen uns gegenüber erfüllen wird.
Im Falle der Auflösung behält sich jede Partei das Recht vor, Ersatz für alle erlittenen Kosten und Schäden zu verlangen, und alle Forderungen gegen die andere Partei werden sofort fällig und zahlbar.
Jede Beanstandung unserer Rechnungen muss uns innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Rechnungen als vorbehaltlos akzeptiert. Eine vorbehaltlose Teilzahlung gilt als Anerkennung der gesamten Rechnung.
Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich zu prüfen, ob die Beschaffenheit der erbrachten Leistung den Vereinbarungen entspricht. Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäßer Leistungen sind uns innerhalb von 15 Tagen nach Fertigstellung der Leistungen schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als vorbehaltlos angenommen und die Reklamation wird nicht mehr berücksichtigt. Eine Reklamation rechtfertigt nicht die Aussetzung der Zahlung.
Unbeschadet anderslautender schriftlicher Vereinbarungen bleiben alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die von uns erbrachten Leistungen oder Produkte unser Eigentum und werden unter keinen Umständen auf den Kunden übertragen.
Unbeschadet einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung besteht keine Exklusivität zwischen uns und dem Kunden. Wir können die Anwendung, andere Produkte und Dienstleistungen, für die die Vereinbarung gilt, jederzeit an Dritte verkaufen und/oder anbieten. Wir achten stets auf die korrekte und loyale Ausführung gegenüber dem Kunden.
Soweit im Rahmen der Durchführung der Arbeiten personenbezogene Daten verarbeitet werden, verpflichten wir uns zum diskreten Umgang mit personenbezogenen Daten und zum Schutz ihrer vertraulichen und privaten Natur. All dies geschieht gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Gesetz vom 30. Juli 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und den anderen einschlägigen geltenden Rechtsvorschriften. Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen entsprechende rechtliche und technische Vorkehrungen getroffen, um einen unbefugten Zugriff und eine unbefugte Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zu verhindern. Wo es nicht möglich ist, die Sicherheit vollständig zu gewährleisten, werden wir angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten ergreifen. Die Datenschutz- und Cookie-Erklärung ist jederzeit verfügbar und kann über unsere Website eingesehen werden.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind alle unsere Verpflichtungen Mittelverpflichtungen. Für Schäden, die durch die Nichterfüllung unserer Verpflichtungen entstehen, haften wir - unbeschadet zwingender gesetzlicher Vorschriften - nur, wenn und soweit diese Schäden durch unser vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden oder durch Arglist verursacht wurden. Für sonstige Fehler übernehmen wir keine Haftung.
Werden wir für einen Schaden haftbar gemacht, so ist unsere Haftung auf maximal den Rechnungswert der Kundenbestellung, mindestens aber auf den Teil der Bestellung, auf den sich die Haftung bezieht, begrenzt. Wir haften nur für direkte Schäden. Wir haften niemals für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen oder Schäden an Dritten.
Im Falle höherer Gewalt ruhen unsere Verpflichtungen und wir sind rechtlich von jeder Verpflichtung gegenüber dem Kunden befreit. Höhere Gewalt auf Seiten des Kunden wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Auf alle Vereinbarungen, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, findet ausschließlich belgisches Recht Anwendung.
Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen, die diesen allgemeinen Bedingungen unterliegen, sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks Limburg zuständig.
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung von Heat-Box, entwickelt von Logi-Cal bv, mit Sitz in 3500 Hasselt, Spelvojestraat 6 und mit der Firmennummer 0649.860.309, (nachfolgend genannt: „Logi-Cal“), die einer Gegenpartei zur Verfügung gestellt wird, für die sie Dienstleistungen erbringt (im Folgenden: „Auftraggeber“).
Logi-Cal und der Auftraggeber werden nachfolgend zusammenfassend als die „Parteien“ und einzelnen als „Partei“ bezeichnet.
Account: Die Kombination aus einem Benutzernamen und einem Passwort, mit der der Endbenutzer Zugang zu Heat-Box erhält.
Verfügbarkeit: Der Prozentsatz der Zeit, in der Heat-Box für die Endbenutzer uneingeschränkt zugänglich ist, gemessen außerhalb eines Wartungsfensters.
Rechenzentrum: Der Ort oder der Dritte, an/bei dem das Computersystem (Hardware und Software) für den SaaS-Dienst platziert ist.
Endbenutzer: die juristische oder natürliche Person, der der Auftraggeber die Nutzung von Heat-Box ermöglicht, wie z. B. Kunden oder Mitarbeiter des Auftraggebers.
Zwischenfall: eine vollständige oder teilweise Unterbrechung oder Verzögerung der Erreichbarkeit oder Zugänglichkeit von Heat-Box.
Wartungsfenster: Der Zeitraum, in dem Heat-Box aufgrund von Wartungsarbeiten an den Systemen nicht verfügbar oder zugänglich sein muss.
Wartung: Vorbeugende Wartung oder notwendige Wartung, wobei vorbeugende Wartung die Durchführung geplanter Arbeiten am Netzwerk, an der Hardware oder Software ist, um die Qualität und Verfügbarkeit von Heat-Box zu erhalten oder zu verbessern, und wobei notwendige Wartung zufällige oder unvorhergesehene Arbeiten sind, die nach Ansicht von Logi-Cal sofort durchgeführt werden müssen, um Zwischenfälle zu verhindern oder zu beheben.
SaaS-Dienst: die komplette Dienstleistung von Logi-Cal bezüglich der Nutzung von Heat-Box über ein Netzwerk, einschließlich des Hostings von Servern in einem Rechenzentrum, der Bereitstellung des Zugangs zu Heat-Box über eine Website, Wartung und Support.
Support: die Bereitstellung von Informationen und Beratung zu Heat-Box durch Logi-Cal während der Bürozeiten (das sind die Stunden zwischen 9:00 und 17:00 Uhr von Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage) per Telefon, E-Mail, über eine Website oder mittels eines Helpdesks sowie die Bereitstellung von Fernunterstützung bei der Erkennung und Lösung von Zwischenfällen.
A. Logi-Cal Heat-Box, ein Software-Modul zur Berechnung von Wärmeverlusten entwickelt hat; Heat-Box von Logi-Cal und/oder Dritten auf einem Server gehostet wird, der sich in einer sicheren Umgebung befindet; Heat-Box über ein Netzwerk Dritten in Form eines SaaS-Dienstes zur Verfügung gestellt werden kann;
B. Logi-Cal mit dem Auftraggeber eine oder mehrere Vereinbarungen über die Nutzung von Heat-Box getroffen hat;
C. der Auftraggeber Zugang zu Heat-Box erhalten möchte, um Heat-Box zu nutzen und das Programm den mit dem Auftraggeber verbundenen Endbenutzer zur Verfügung zu stellen;
D. die Parteien die Grundbedingungen und Modalitäten dieser Zusammenarbeit in der vorliegenden Vereinbarung (nachfolgend die „Vereinbarung“) festlegen wollen. Diese Vereinbarung ist eine Anlage der Hauptvereinbarung (nachfolgend die „Hauptvereinbarung“). Die Zusammenarbeit zwischen den Parteien ist durch das Fehlen jeglicher Autorität oder eines Unterordnungsverhältnisses gekennzeichnet.
1. Gegenstand
1.1 Diese Vereinbarung beschreibt die Bedingungen für die Nutzung von Heat-Box durch den Auftraggeber und den Endbenutzer. Heat-Box ist eine Software zur Erstellung von Wärmeverlustberechnungen, die als Online-Service auf einer Website angeboten wird. Heat-Box wird nicht verkauft, sondern an Fachleute in der Bauindustrie und Privatpersonen lizenziert.
1.2 Diese Vereinbarung ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Logi-Cal. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Vereinbarung und den allgemeinen Bedingungen ist diese Vereinbarung maßgebend. Der Auftraggeber kann sich niemals auf die stillschweigende Annahme seiner Bedingungen berufen.
2. Inkrafttreten
2.1 Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung der Hauptvereinbarung durch beide Parteien in Kraft.
2.2 Kommt die Hauptvereinbarung oder die vorliegende Vereinbarung zwischen Logi-Cal und dem Auftraggeber nicht zustande, schuldet Logi-Cal dem Auftraggeber keinen Schadensersatz.
3. Gegenseitige Verpflichtungen
3.1 Der Auftraggeber wird Logi-Cal jede zumutbare Mitwirkung gewähren, die sie zur Erreichung der angestrebten Ziele für erforderlich hält. Der Auftraggeber stellt Logi-Cal unter anderem die erforderlichen Geschäftsdaten, Unterlagen und Infrastruktur zur Verfügung.
3.2 Der Auftraggeber wird sicherstellen und überwachen, dass der Endbenutzer die folgenden Verpflichtungen einhält: (i) Der Endbenutzer wird die für die Einrichtung eines Accounts erforderlichen Informationen rechtzeitig, richtig und vollständig zur Verfügung stellen; (ii) der Endbenutzer wird den Account als Einziger nutzen und ihn nicht mit anderen teilen; (iii) der Endbenutzer wird den zu seinem Account gehörenden Benutzernamen und das Passwort sorgfältig aufbewahren und nicht an Dritte weitergeben; (iv) der Endbenutzer wird bei Verlust, Diebstahl oder (vermutetem) Missbrauch des Benutzernamens und des Passwortes unverzüglich den Helpdesk von Logi-Cal informieren; (v) die Daten, Dateien oder andere digitale Daten, die vom Endbenutzer mit den Systemen von Heat-Box geteilt oder ausgetauscht werden, haben keinen kriminellen Inhalt und sind frei von Viren oder Mängeln; (vi) der Endbenutzer wird den SaaS-Service nur für legale Zwecke nutzen und sich nicht des „Spammings“ schuldig machen und keine Rechte Dritter, wie z. B. geistige Eigentumsrechte, verletzen; (vii) der Endbenutzer wird Heat-Box nicht in einer Weise nutzen, die einen Ausfall oder eine Verzögerung der Erreichbarkeit von Heat-Box verursacht; (viii) der Endbenutzer wird keine Beschwerden oder Ansprüche direkt an Logi-Cal richten; (ix) der Endbenutzer wird kein „Hacking“ oder sonstigen unberechtigten Zugriff auf Computersysteme, Software oder Daten von Logi-Cal oder Dritten vornehmen; (x) der Endbenutzer wird sich keiner Straftat schuldig machen, einschließlich der Verbreitung und Zugänglichmachung von Informationen, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen.
3.3 Logi-Cal wird auf alle Supportanfragen des Auftraggebers oder Endbenutzers unverzüglich reagieren und versuchen, Zwischenfälle so schnell wie möglich zu beheben, entsprechend den Vereinbarungen in der Vereinbarung oder den Anhängen.
3.4 Unter Beachtung der Bedingungen der Vereinbarung garantiert Logi-Cal eine Verfügbarkeit.
3.5 Es gibt keine spezifischen Anforderungen an das Rechenzentrum und seine Hard- und Software. Logi-Cal ist für die Infrastruktur und die Datenverbindungen innerhalb des Rechenzentrums verantwortlich.
3.6 Die Server im Rechenzentrum werden permanent überwacht und das System erstellt täglich Backups der Server. Jede Version einer Datei wird so lange aufbewahrt, wie die Datei auf dem System existiert.
4. Geheimhaltung
4.1 Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung sowie zur Ergreifung ausreichender und notwendiger Maßnahmen zur Sicherstellung der Geheimhaltung hinsichtlich aller Daten über die geschäftlichen Angelegenheiten der anderen Partei, die ihnen, ihren Mitarbeitern oder beauftragten Dritten im Rahmen der Errichtung und/oder Erfüllung dieser Vereinbarung bekannt werden. Zu diesem Zweck werden die Parteien die entsprechenden Mitarbeiter und/oder Dritte, die für sie tätig sind, zur Geheimhaltung verpflichten, soweit dies erforderlich ist. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund fort.
5. Haftung
5.1 Logi-Cal ist für die Kontinuität des SaaS-Dienstes gemäß dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Verfügbarkeitsgrad verantwortlich, mit Ausnahme der folgenden Umstände, für die Logi-Cal keine Haftung übernimmt: (i) Ausfälle oder Unterbrechungen der SaaS-Dienstleistung infolge falscher, unsachgemäßer oder übermäßiger Nutzung des Netzwerks oder von Heat-Box durch den Auftraggeber oder den Endbenutzer; (ii) Ausfälle, Störungen oder Verzögerungen in den Kommunikationsleitungen oder Datenverbindungen zwischen dem Datenzentrum und dem Auftraggeber und dem Endbenutzer; (iii) Ausfälle, Störungen oder Verzögerungen, die in den Kommunikationsleitungen, Datenverbindungen, Computersystemen oder dem Netzwerk liegen, soweit diese vom Auftraggeber oder dem Endbenutzer verwaltet oder von Dritten bezogen werden.
5.2 Logi-Cal haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder Informationen des Auftraggebers oder des Endbenutzers nur dann, wenn der Verlust auf einen Mangel von Logi-Cal bei der Erfüllung ihrer Pflichten zurückzuführen ist, der als Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Logi-Cal, ihrer Geschäftsführung oder ihrer Mitarbeiter zu qualifizieren ist.
5.3 Logi-Cal ist nicht in der Lage, Reklamationen oder Ansprüche des Endbenutzers außerhalb des Supports zu bearbeiten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass sich der Endbenutzer nur an den Auftraggeber wendet, der dann die Reklamation oder den Anspruch aus dieser Vereinbarung an Logi-Cal weiterleiten kann. Der Auftraggeber stellt Logi-Cal von allen Ansprüchen frei, die direkt von einem Endbenutzer ausgehen.
6. Verbot der Anwerbung
6.1 Die Parteien verpflichten sich, jeden Versuch zu unterlassen, Mitarbeiter, Berater, Beauftragte oder sonstige Unterauftragnehmer der anderen Partei, die an der Erfüllung der Vereinbarung beteiligt waren, ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei einzustellen oder zu veranlassen, ihr Verhältnis zur anderen Partei zu beenden, oder Maßnahmen zu ergreifen, die zu diesem Ergebnis führen würden. Die Parteien bestätigen, dass die Bestimmungen dieses Artikels angemessen und notwendig sind, um die Interessen der Parteien zu schützen.
6.2 Die Bestimmungen dieses Artikels bleiben auch nach Beendigung der Vereinbarung gültig, und zwar bis 12 Monate nach Beendigung dieser Vereinbarung.
6.3 Wenn eine der Parteien einen Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Artikels durch die andere Partei oder eine Person, für die die andere Partei eintritt, nachweisen kann, muss die erste Partei die andere Partei in Verzug setzen. Wenn die andere Partei oder eine von ihr vertretene Person die nachgewiesene Verletzung dieses Artikels nicht innerhalb von 5 Tagen nach dem Datum der Mitteilung vollständig abstellt und beseitigt, zahlt die andere Partei der ersten Partei einen Pauschalbetrag von 1.000 EUR, erhöht um einen Betrag von 1.000 EUR für jeden Tag, an dem die Vertragsverletzung nach dem 5. Tag nach dem Datum der Inverzugsetzung andauert, unbeschadet des Rechts der ersten Partei, zusätzlichen Schadenersatz zu fordern, wenn sie nachweisen kann, dass ihr ein über die oben genannten Beträge hinausgehender Schaden entstanden ist.
7. Datenschutz
7.1 Unbeschadet der Wirkung von Artikel 6 halten beide Parteien bei der Erfüllung dieser Vereinbarung alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten ein, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Gesetzes vom 8. Dezember 1992 über den Schutz der Privatsphäre bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und der sonstigen einschlägigen anwendbaren Rechtsvorschriften.
7.2 Das Vorstehende wird durch die Verarbeitungsvereinbarung von Logi-Cal geregelt, in der die Rechte und Pflichten des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters zum Schutz der personenbezogenen Daten klar festgelegt sind und der der Hauptvereinbarung beigefügt ist.
8. Kommunikation
8.1 Die Parteien verpflichten sich, dafür Sorge zu tragen, dass alle nach der Vereinbarung und ihrer Durchführung erforderlichen Mitteilungen und Bekanntmachungen per E-Mail an die in der Hauptvereinbarung genannten Kontaktpersonen erfolgen.
9. Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit
9.1 Diese Vereinbarung unterliegt belgischem Recht. Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, sind ausschließlich die Gerichte in Hasselt zuständig.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Vereinbarung oder seine Rechte und Pflichten oder Teile davon ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Logi-Cal auf einen Dritten zu übertragen.
10.2 Logi-Cal ist berechtigt, sich bei der Erfüllung dieser Vereinbarung der Dienste Dritter zu bedienen, sei es als Subunternehmer oder durch Personalüberlassung. Logi-Cal bleibt gegenüber dem Auftraggeber in vollem Umfang für die ordnungsgemäße Durchführung des SaaS-Dienstes und alle weiteren Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verantwortlich. Logi-Cal erfüllt ihre Verpflichtungen als Hauptauftragnehmerin oder Entleiherin in Bezug auf Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge.
10.3 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht durchsetzbar sein oder im Widerspruch zu einer Bestimmung des zwingenden Rechts stehen, so berührt dies nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung oder des Teils der betreffenden Bestimmung, der nicht undurchsetzbar oder widersprüchlich ist. In diesem Fall werden die Parteien nach Treu und Glauben verhandeln, um die undurchsetzbare oder widersprüchliche Bestimmung durch eine durchsetzbare und rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck und der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
10.4 Die Nichtanwendung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Vereinbarung stellt in keiner Weise einen Verzicht auf diese Bedingungen dar.
Diese Verarbeitungsvereinbarung gilt für die Nutzung von Heat-Box, entwickelt von Logi-Cal bv, mit Sitz in 3500 Hasselt, Spelvojestraat 6 und mit der Firmennummer 0649.860.309, (im Folgenden: „Logi-Cal“), die einer Gegenpartei zur Verfügung gestellt wird, für die sie Dienstleistungen erbringt (im Folgenden: „Datenverantwortlicher“).
Logi-Cal und der Datenverantwortliche werden nachfolgend zusammenfassend als die „Parteien“ und einzelnen als „Partei“ bezeichnet.
Geltendes Recht: die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Gesetz vom 8. Dezember 1992 über den Schutz der Privatsphäre in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten (in seiner geänderten Fassung) (im Folgenden „Gesetz vom 8. Dezember 1992“) und die anderen einschlägigen geltenden Rechtsvorschriften.
Personenbezogene Daten: alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person (nachfolgend als „betroffene Person“ bezeichnet); als bestimmbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
Verarbeitung: ein mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführter Vorgang oder eine Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten oder einer Reihe personenbezogener Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, die Strukturierung, die Speicherung, die Aktualisierung oder die Änderung, das Auslesen, das Abfragen, die Benutzung, die Weitergabe durch Übermittlung, die Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, die Verknüpfung oder die Kombination, das Sperren, das Löschen oder die Vernichtung von Daten.
Datenverantwortlicher: eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel der Verarbeitung durch Rechtsvorschriften der EU oder der Mitgliedstaaten festgelegt, so können diese bestimmen, wer der Datenverantwortliche ist oder nach welchen Kriterien er bestimmt wird.
Auftragsverarbeiter: eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Datenverantwortlichen verarbeitet.
Empfänger: eine natürliche oder juristische Person, eine Behörde, ein Dienst oder eine andere Stelle, unabhängig davon, ob es sich um einen Dritten handelt oder nicht, an den/die die personenbezogenen Daten weitergegeben werden. Behördliche Instanzen, die personenbezogene Daten im Rahmen einer Sonderuntersuchung nach EU-Recht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erhalten können, gelten jedoch nicht als Empfänger; die Verarbeitung solcher Daten durch solche öffentlichen Stellen erfolgt in Übereinstimmung mit den für den jeweiligen Verarbeitungszweck geltenden Datenschutzvorschriften.
Dritter: eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Dienststelle oder sonstige Stelle, die weder die betroffene Person, noch der Datenverantwortliche, noch der Auftragsverarbeiter, noch die unter der direkten Autorität des Datenverantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen ist.
Einwilligung der betroffenen Person: jede freie, spezifische, informierte und eindeutige Willensbekundung, mit der die betroffene Person durch eine Erklärung oder eine eindeutige aktive Handlung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zustimmt.
Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten: eine Verletzung der Sicherheit, die zur versehentlichen oder unrechtmäßigen Zerstörung, zum Verlust, zur Änderung oder zur unbefugten Offenlegung von oder zum Zugriff auf Daten führt, die übertragen, gespeichert oder anderweitig verarbeitet werden.
A. Logi-Cal Heat-Box, ein Software-Modul zur Berechnung von Wärmeverlusten entwickelt hat; Heat-Box von Logi-Cal und/oder Dritten auf einem Server gehostet wird, der sich in einer sicheren Umgebung befindet; Heat-Box über ein Netzwerk Dritten in Form eines SaaS-Dienstes zur Verfügung gestellt werden kann;
B. Logi-Cal Heat-Box dem Datenverantwortlichen zur Verfügung stellt; Logi-Cal als Auftragsverarbeiter der vom Datenverantwortlichen bereitgestellten personenbezogenen Daten auftritt;
C. der Datenverantwortliche für die an Logi-Cal übermittelten und zu übermittelnden personenbezogenen Daten verantwortlich ist. Logi-Cal die personenbezogenen Daten nur im Auftrag des Datenverantwortlichen verarbeitet;
D. Logi-Cal die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen trifft, damit die Verarbeitung den Anforderungen der geltenden Gesetzgebung entspricht und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet ist.
E. die Parteien die Zusammenarbeit zwischen ihnen unabhängig voneinander durch diese Vereinbarung (im Folgenden „Verarbeitungsvereinbarung“) formalisieren wollen. Diese Vereinbarung ist eine Anlage der Hauptvereinbarung (nachfolgend die „Hauptvereinbarung“). Die Zusammenarbeit zeichnet sich durch das Fehlen jeglicher Unterordnung aus, gemäß den folgenden Bedingungen und Modalitäten.
1. Gegenstand
1.1 Der Datenverantwortliche trifft mit Logi-Cal eine Verarbeitungsvereinbarung und die Parteien werden sich im Rahmen dieser Verarbeitungsvereinbarung gegenseitig bei der Verarbeitung personenbezogener Daten über Heat-Box unterstützen (im Folgenden „Auftrag“). Heat-Box ist eine Software zur Erstellung von Wärmeverlustberechnungen, die als Online-Service auf einer Website angeboten wird. Heat-Box wird nicht verkauft, sondern an Fachleute in der Bauindustrie und Privatpersonen lizenziert.
1.2 Diese Vereinbarung ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Logi-Cal. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Vereinbarung und den allgemeinen Bedingungen ist diese Vereinbarung maßgebend. Der Auftraggeber kann sich niemals auf die stillschweigende Annahme seiner Bedingungen berufen.
1.3 Logi-Cal kann die personenbezogenen Daten der folgenden betroffenen Personen verarbeiten (z. B.: Kunden, Kundenkontaktpersonen des Datenverantwortlichen usw.). Logi-Cal kann die folgenden personenbezogenen Daten der betroffenen Person (z. B. Name, Vorname, Telefonnummer, Adresse, E-Mail-Adresse usw.) auf folgender rechtlichen Grundlage (Zustimmung der betroffenen Person, Notwendigkeit für die Erfüllung der Vereinbarung, gesetzliche Verpflichtung, Schutz wesentlicher Interessen, Aufgabe von allgemeinem Interesse oder gerechtfertigtes Interesse) für folgende Zwecke verarbeiten (z. B. zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (Kundenverwaltung usw.), um die Vereinbarung erfüllen zu können, um der betroffenen Person informative Nachrichten bezüglich des Unternehmens zur Verfügung zu stellen, um die Qualität der Dienstleistungen oder Informationen zu verbessern usw.):
Betroffene Personen | Personenbezogene Daten | Rechtliche Grundlage | Zweck | Art der Verarbeitung |
---|---|---|---|---|
(End-)Benutzer, denen vom Datenverantwortlichen die Benutzung von Heat-Box gestattet wurde | Name, Vorname, E-Mail Adresse, Account-Daten | Notwendig für die Erfüllung einer Vereinbarung | Ausführung der zuvor zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung: Dem (End-) Benutzer Zugang zu Heat-Box gewähren | Speicherung (Hosting) + Teilen mit dem Datenverantwortlichen |
(Potentielle) (End-)Kunden des Datenverantwortlichen | Name, Vorname, Adresse, Projektdaten, technische Gebäudeparameter | Notwendig für die Erfüllung einer Vereinbarung | Erfüllung der zuvor zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung: Durchführung von Wärmeverlustberechnungen für das Gebäude des (potentiellen) (End-)Kunden des Datenverantwortlichen und Hosting der daraus resultierenden Informationen | Speicherung (Hosting) + Teilen mit dem Datenverantwortlichen |
1.4 Der Datenverantwortliche stellt sicher, dass die personenbezogenen Daten der betroffenen Person(en) gültig erlangt wurden und er die Zustimmung der betroffenen Person(en) für die Verarbeitung erhalten hat. Logi-Cal überprüft die Gültigkeit der Zustimmung nicht und kann daher nicht für betrügerische Handlungen des Datenverantwortlichen haftbar gemacht werden.
1.5 Die personenbezogenen Daten werden nur auf der Grundlage schriftlicher Weisungen des Datenverantwortlichen verarbeitet, auch im Hinblick auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation, es sei denn, eine für die Logi-Cal geltende Rechtsvorschrift der EU oder eines Mitgliedstaates verpflichtet sie zur Verarbeitung; in diesem Fall wird Logi-Cal den Datenverantwortlichen vor der Verarbeitung auf diese Rechtsvorschrift hinweisen, es sei denn, diese Rechtsvorschrift verbietet eine solche Mitteilung aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses.
1.6 Die Beschreibung des Auftrages ist nicht einschränkend und kann im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien entsprechend den Anforderungen der Parteien geändert werden. Zu diesem Zweck wird ein Nachtrag zu dieser Verarbeitungsvereinbarung verfasst und unterzeichnet.
2. Dauer und Beendigung
2.1 Die Laufzeit der vorliegenden Verarbeitungsvereinbarung entspricht der Laufzeit der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung(en). Falls die Dienstleistung durch Logi-Cal für den Datenverantwortlichen oder die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach der offiziellen Laufzeit der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung(en) (noch) andauert, wird diese Verarbeitungsvereinbarung fortgesetzt.
2.2 Nach Beendigung der Verarbeitungsvereinbarung bzw. bei Beendigung der Leistungen für den Datenverantwortlichen ist Logi-Cal verpflichtet, auf Verlangen des Datenverantwortlichen und spätestens 30 Tage nach Beendigung der Verarbeitungsvereinbarung die vom Datenverantwortlichen zur Verfügung gestellten (personenbezogenen) Daten zurückzugeben (oder dem Datenverantwortlichen die Möglichkeit zu geben, diese Daten digital zu erhalten). Alle verbleibenden (Kopien von) (personenbezogenen) Daten und/oder Backups müssen innerhalb von 90 Tagen nach der Beendigung durch Logi-Cal vernichtet werden, es sei denn, die Aufbewahrung der personenbezogenen Daten ist durch EU- oder mitgliedstaatliches Recht vorgeschrieben.
3. Sicherheitsanforderungen
3.1 Logi-Cal trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten vor Verlust oder jeder Form der unrechtmäßigen Verarbeitung zu schützen. Die zu ergreifenden Maßnahmen entsprechen dem Stand der Technik.
3.2 Logi-Cal hat derzeit die folgenden geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zugunsten des Datenverantwortlichen getroffen:
3.3 Die Sicherheitsmaßnahmen bieten ein Sicherheitsniveau, das den mit der Verarbeitung verbundenen Risiken und der Art der zu schützenden Daten angemessen ist.
3.4 Die Sicherheitsmaßnahmen sind angemessen und entsprechen den einschlägigen Normen und Qualitätsanforderungen.
3.5 Auf Verlangen des Datenverantwortlichen wird Logi-Cal eine Dokumentation über die getroffenen Maßnahmen zur Verfügung stellen und Logi-Cal wird Audits, einschließlich Inspektionen, durch den Datenverantwortlichen oder einen vom Datenverantwortlichen beauftragten Auditor erleichtern und dazu beitragen.
3.6 Logi-Cal wird ein technisch ausreichend gesichertes System zur Verfügung stellen. Der Datenverantwortliche ist dafür verantwortlich, das System ordnungsgemäß und angemessen zu nutzen.
4. Verletzung von personenbezogenen Daten
4.1 Jede Datenverletzung oder vermutete Datenverletzung wird der anderen Partei unverzüglich gemeldet, um die weiteren Schritte zu besprechen. Dies muss im Rahmen der Meldepflicht des Datenverantwortlichen vereinbart werden. Eine solche (vermutete) Datenschutzverletzung muss nicht nur von Logi-Cal dem Datenverantwortlichen gemeldet werden, sondern auch so schnell wie möglich vom Datenverantwortlichen an die Aufsichtsbehörde. Dies liegt im Interesse der Verhinderung einer Datenverletzung.
4.2 Logi-Cal muss innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung einer (vermuteten) Datenverletzung den Datenverantwortlichen darüber informieren und nach Möglichkeit die bereits eingeleiteten Schritte erläutern. Logi-Cal ist nicht verpflichtet, die Aufsichtsbehörde zu informieren.
4.3 Der Datenverantwortliche muss seinerseits die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden nach Feststellung einer (vermuteten) Datenschutzverletzung benachrichtigen und, wenn möglich, die bereits unternommenen Schritte erläutern. Wenn es sich um sensible Daten handelt, muss die betroffene Person ebenfalls informiert werden.
5. Geheimhaltung
5.1 Logi-Cal unterliegt einer gesetzlichen Geheimhaltungsverpflichtung nach Maßgabe der geltenden Gesetze. Logi-Cal ist verpflichtet, die erhaltenen personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln.
5.2 Logi-Cal verpflichtet ihre (ehemaligen) Mitarbeiter und/oder Unterauftragnehmer zur Geheimhaltung bezüglich aller personenbezogenen Daten, die ihnen im Rahmen der Erbringung ihrer Leistungen bekannt werden.
5.3 Logi-Cal wird personenbezogene Daten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Datenverantwortlichen an Dritte weitergeben, es sei denn, der Datenverantwortliche ist aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer sonstigen Regelung dazu verpflichtet.
5.4 Wenn Logi-Cal eine Anfrage oder eine Anordnung einer belgischen oder ausländischen Regulierungsbehörde oder einer Ermittlungs-, Strafverfolgungs- oder nationalen Sicherheitsbehörde erhält, (Zugang zu) (personenbezogenen) Daten zu gewähren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Anfrage unter dem USA Patriot Act, wird Logi-Cal den Datenverantwortlichen unverzüglich informieren. Bei der Bearbeitung der Anfrage oder des Auftrages wird Logi-Cal allen zumutbaren Aufforderungen des Datenverantwortlichen nachkommen (einschließlich der Anweisung, die Bearbeitung der Anfrage oder des Auftrages ganz oder teilweise dem Datenverantwortlichen zu überlassen) und jede vernünftigerweise erforderliche Mitwirkung leisten. Für den Fall, dass eine behördliche Verpflichtung zur Geheimhaltung einer Anfrage oder eines Auftrags besteht, wird Logi-Cal sich bemühen, so weit wie möglich im Interesse des Datenverantwortlichen zu handeln.
6. Andere Verarbeiter
6.1 Logi-Cal beauftragt Combell NV (BE 0541.977.701) als Auftragsverarbeiter.
6.2 Logi-Cal wird keinen anderen Verarbeiter ohne vorherige ausdrückliche oder allgemeine schriftliche Zustimmung des Datenverantwortlichen beauftragen. Im Falle einer allgemeinen schriftlichen Zustimmung wird Logi-Cal den Datenverantwortlichen über beabsichtigte Änderungen hinsichtlich der Hinzufügung oder des Austauschs anderer Verarbeiter informieren und dem Datenverantwortlichen die Möglichkeit geben, diesen Änderungen zu widersprechen.
6.3 Wenn Logi-Cal einen anderen Verarbeiter mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag des Datenverantwortlichen beauftragt, werden diesem anderen Verarbeiter durch eine Vereinbarung oder einen anderen Rechtsakt nach EU-Recht oder dem Recht eines Mitgliedstaates dieselben Datenschutzverpflichtungen auferlegt, wie sie in dieser Verarbeitungsvereinbarung oder einem anderen Rechtsakt zwischen dem für die Datenverantwortlichen und Logi-Cal enthalten sind, insbesondere die Verpflichtung, angemessene Garantien hinsichtlich der Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zu bieten, damit die Verarbeitung den geltenden Gesetzen entspricht.
6.4 Kommt der andere Verarbeiter seinen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen nicht nach, bleibt Logi-Cal gegenüber dem Datenverantwortlichen in vollem Umfang für die Einhaltung der Verpflichtungen des anderen Verarbeiters verantwortlich.
7. Betroffene Personen
7.1 Logi-Cal handelt gemäß den Anweisungen des Datenverantwortlichen in Bezug auf eine Anfrage einer betroffenen Person bezüglich ihrer personenbezogenen Daten.
7.2 Für den Fall, dass eine betroffene Person eine Anfrage bezüglich ihrer persönlichen Daten an Logi-Cal stellt, wird Logi-Cal diese Anfrage unverzüglich an den Datenverantwortlichen in seiner Rolle als Verantwortlicher weiterleiten.
8. Auflösung
8.1 Jede Partei ist berechtigt, die Verarbeitungsvereinbarung und die zwischen den Parteien ursprünglich getroffene Vereinbarung jederzeit mit sofortiger Wirkung, ohne vorherige gerichtliche Genehmigung oder Inverzugsetzung und ohne Zahlung einer Entschädigung zu kündigen, und zwar in den folgenden Fällen: (i) wenn die andere Partei trotz schriftlicher Inverzugsetzung unter Einhaltung einer Frist von mindestens 7 Kalendertagen mit der (fristgerechten und ordnungsgemäßen) Erfüllung einer oder mehrerer ihrer Verpflichtungen aus der Verarbeitungsvereinbarung in Verzug bleibt; (ii) im Falle der Zahlungseinstellung oder (der Beantragung) des Konkurses oder einer Reorganisation gemäß dem Gesetz vom 31. Januar 2009 durch die andere Partei; (iii) im Falle der Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit der anderen Partei; (iv) wenn ein Teil oder das gesamte Vermögen der anderen Partei gepfändet wird; oder (v) wenn diese Partei begründete Zweifel daran hat, dass die andere Partei ihren Verpflichtungen ihr gegenüber nachkommen wird.
9. Haftung
9.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind alle Verpflichtungen von Logi-Cal aus dieser Verarbeitungsvereinbarung Mittelverpflichtungen. Unbeschadet abweichender zwingender gesetzlicher Vorschriften haftet Logi-Cal für Schäden aus der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen nur, wenn und soweit sie durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung oder Arglist verursacht wurden. Für sonstige Fehler haftet Logi-Cal nicht.
9.2 Wird Logi-Cal für einen Schaden haftbar gemacht, so ist diese Haftung auf den Rechnungswert der Bestellung durch den Datenverantwortlichen, zumindest auf den Teil der Bestellung, auf den sich die Haftung bezieht, begrenzt. Logi-Cal haftet nur für direkte Schäden. Logi-Cal haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen oder Schäden an Dritten.
9.3 Im Falle höherer Gewalt sind die Verpflichtungen von Logi-Cal ausgesetzt und Logi-Cal ist rechtlich freigestellt und nicht verpflichtet, irgendwelche Verpflichtungen gegenüber dem Datenverantwortlichen zu erfüllen. Höhere Gewalt auf Seiten des Datenverantwortlichen wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
10. Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit
10.1 Diese Verarbeitungsvereinbarung unterliegt ausschließlich dem belgischen Recht und wird nach diesem ausgelegt. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Verarbeitungsvereinbarung sind die Gerichte in Limburg.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Die Parteien verpflichten sich, nichts im Zusammenhang mit dieser Verarbeitungsvereinbarung offenzulegen, außer im Falle (i) einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung, (ii) einer gerichtlichen Untersuchung oder (iii) eines Gerichtsverfahrens. In diesem Fall muss die andere Partei im Voraus über den Zeitpunkt und den Inhalt der Mitteilung informiert werden.
11.2 Es wird davon ausgegangen, dass keine Partei dieser Verarbeitungsvereinbarung auf ein Recht oder einen Anspruch verzichtet, das bzw. der sich aus dieser Verarbeitungsvereinbarung ergibt, es sei denn, ein solcher Verzicht wird schriftlich erklärt.
11.3 Sollte eine Verpflichtung oder Modalität in dieser Verarbeitungsvereinbarung nicht durchsetzbar sein oder im Widerspruch zu einer Bestimmung des zwingenden Rechts stehen, so berührt dies weder die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen der Verarbeitungsvereinbarung noch den Teil der betreffenden Bestimmung, der nicht im Widerspruch zum zwingenden Recht steht. Die rechtswidrige, unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt automatisch als durch eine solche ersetzt, die rechtmäßig, wirksam und durchführbar ist und der Absicht, die der rechtswidrigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zugrunde lag, möglichst nahe kommt und in geänderter Form angewendet wird.
11.4 Der Datenverantwortliche darf seine Rechte und Pflichten aus dieser Verarbeitungsvereinbarung nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Logi-Cal abtreten.